Was uns bei der Fahrt durch die Vorstädte Dänemarks aufgefallen ist, sind die emsigen EinwohnerInnen, welche regelmässigen am Strassenrand knien. Zunächst ist man als Fahrer eines 5-Tonnen-Gefährts schon etwas irritiert, wenn einem der Gegenverkehr zwingt, so nahe an den gesenkten Köpfen vorbei zu fahren. Aber nach einigen Stunden gewöhnt man sich daran. Aber was hat es denn mit diesen knieenden Untertanen auf sich?

Wenn Ihr Grundstück an einer öffentlichen Straße oder einem Fußweg liegt, wie es bei den meisten Häusern der Fall ist, sind Sie als Grundstückseigentümer auch dafür verantwortlich, den Bereich sauber zu halten, insbesondere für Fußgänger.

Auszug §64 Bürgergesetz für Grundstückeigentümer

Ich kann es vorweg nehmen – der Durchgangsverkehr wird nicht angebetet. Vielmehr handelt es sich um eine Bürgerpflicht für alle Grundstückbesitzer in Dänemark. Im Winter muss der Grundstückbesitzer dafür besorgt sein, dass der Bürgersteig vor seinem Grundstück immer vom Schnee und von Eis befreit ist. Damit erhöht er die Sicherheit für die Fussgänger. Aber auch im Rest des Jahres ist der Bereich zu pflegen. Darum sieht man überall HäuschenbesitzerInnen, welche das Trottoir kärchern, wischen oder eben auf Knien das Unkraut jäten.

Rechts sieht man deutlich anhand des Unkrautes, wo die Grundstückgrenze verläuft.

Wenn einem dieses Gesetz bewusst ist, fällt es auch auf, dass sich offenbar nicht alle gleich streng daran halten. Bei der Fahrt durch die Quartierstrassen wechseln sich gejätete Bereiche mit wild wuchernden Unkraut-Wegen ab. Da hört aber auch für die überaus friedlichen und konsensliebenden Dänen der Spass auf. Auf den Webseiten der Kommune kann man diese schwarzen Schafe melden und dann werden die säumigen Grundstückbesitzer mündlich oder schriftlich gemahnt. Ist der Gehweg dann nach einer gewährten Frist nicht blitzblank gereinigt, lässt es die Gemeinde oder die Stadt durch Dritte erledigen. Und schickt dem Grundstückbesitzer eine Rechnung zu.